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IV. Russell-Tribunal:
Die Menschenrechtsverletzungen in der DDR gehören auf den Tisch
von Roland Wehl  
 

'Die Geschichte der bisherigen Gesellschaft ist die Geschichte der Menschenrechtsverletzungen. Und dagegen anzugehen, bedeutet, sich mit allen Mächten der Welt anlegen zu wollen.'

Von dieser Erkenntnis wissen die Initiatoren des 3. Russell-Tribunals zur Situation der Menschenrechte in der BRD ein Lied zu singen. So mancher Repräsentant bundesrepublikanischer Verfassungswirklichkeit mußte sich arg gefordert fühlen, als während der vergangenen Monate Persönlichkeiten des In- und Auslandes mit peinlicher Sorgfalt und äußerster Akribie eine Analyse des 'Modells Deutschland' (BRD) lieferten, die wenig schmeichelhaft ausfiel.

Die bürgerlichen Verteidiger des Abbaues bürgerlicher Freiheiten glaubten in der Denunzierung des Russel-Tribunals ein leichtes Spiel zu haben und unterstellten den Mitgliedern der Gruppe 'prokommunistische Absichten' und 'Einseitigkeit' in der Bewertung 'angeblicher' Menschenrechtsverletzungen.

Dabei war gerade der Vorwurf der Einseitigkeit unbegründet. Während des Tribunals hatten sich die Stimmen derer gemehrt, die auch die Diskussion über Menschenrechtsverletzungen in der DDR verlangten. Ausgehend von der Einsicht, daß die Spaltung eines Volkes nicht als Rechtfertigung gebraucht werden darf, sich in der Frage der Menschenrechte verschiedener Maßstäbe zu bedienen, wurde der Ruf laut nach einem neuen Russel-Tribunal, das sich diesmal konkret mit den Menschenrechtsverletzungen in der DDR befassen sollte.

Neben Wolf-Dieter Narr und Ingeborg Drewitz, die die Notwendigkeit unterstrichen, sich diesem Thema widmen zu müssen, bezog besonders entschieden Agnes Heller für ein solches Russel-Tribunal Stellung. Die ehemalige Assistentin von Georg Lukacs war Ende der 50er Jahre aus der ungarischen KP ausgeschlossen worden. 1968 hatte sie ihre Stellung an der Universität verloren, weil sie gegen den Einmarsch der Warschauer Pakt-Armeen in die CSSR protestiert hatte.

Diese Anregungen wurden schon bald von der Bahro-Solidaritäts-Bewegung aufgegriffen. Nachdem Ken Coates von der Russell-Peace-Foundation die Aufforderung des Kölner 'Bahro-Lese- und Solidaritätskreises', ein neues Russell-Tribunal zur Situtation der Menschenrechte in der DDR durchzuführen, grundsätzlich positiv beantwortet hatte, wurde die Debatte zunehmend heftiger. Gerade im Rahmen der Bahro-Aktivitäten wurden gleichzeitig ernste Bedenken angemeldet, ob dieses Vorhaben nicht auch negative Auswirkungen auf die praktische Solidaritätsarbeit haben müßte.

Ken Coates hatte in seinem Schreiben an den Kölner Bahro-Solidaritäts-Kreis besonderen Wert auf das Urteil dreier Personen gelegt, die über genügend Erfahrungen mit der ostdeutschen Gesellschaft verfügen: Wolf Biermann, Robert Havemann und Heinz Brandt.

Was liegt näher, als bei drei Personen drei verschiedene Standpunkte zu vermuten: Während Wolf Biermann noch gar nichts von sich hören ließ, griff Heinz Brandt sofort eindrucksvoll diesen Gedanken auf.

Robert Havemann hingegen zweifelte, daß ein solches Tribunal 'nicht sehr geeignet wäre, auch innerhalb der DDR sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei der Regierung eine nachhaltige Wirkung zu erreichen'.

Stattdessen schlug Havemann eine 'Beratung über Probleme des Friedens vor', an der der Friedensrat der DDR als Mitveranstalter teilnehmen sollte. Ein Gedanke, der zwar nur auf KP-Ebene zu realisieren wäre, der aber in Anbetracht der großen Ungewißheit, ob die Eurokommunisten einem Russel-Tribunal über die DDR mit ähnlichem Wohlwollen begegnen würden, wie beim 3. Russell-Tribunal geschehen, eine Möglichkeit böte, das politische Gewicht der kommunistischen Parteien Westeuropas in einem entsprechenden Rahmen zur Geltung zu bringen.

Inzwischen sind auch von Gollwitzer, Flechtheim, Berger, Steffen, Mandel u.a. Stellungnahmen eingetroffen. In diesem Heft können nur drei von ihnen veröffentlichen. Es sind dies die Stellungnahmen von Prof. Ossip K. Flechtheim, des SPD-Linken Jochen Steffen und von Mihaly Vajda aus Bremen, ehemals Budapest.




Sachliche Analyse erwägenswert

von Prof. Ossip K. Flechtheim

(Ossip K. Flechtheim trat 1927 in die KPD ein und schon fünf Jahre später wegen der zunehmenden Stalinisierung wieder aus. 1952 wurde er an die FU Berlin berufen und wirkte dort lange Jahre als Professor. Als sich 1962 in der SPD ein Rechtskurs abzeichnete, kehrte er auch dieser Partei wieder den Rücken.)

'Die Forderung nach einem Bertrand-Russell-Tribunal für die DDR erscheint zunächst einmal recht plausibel. Nachdem ein solches Tribunal für die Bundesrepublik stattgefunden hat, kann man sehr wohl an eine Parallel-Aktion für das 'andere Deutschland' denken. Es ist doch sicherlich beachtlich, daß eine Persönlichkeit wie Heinz Brandt, der sowohl im III. Reich wie in der DDR so viel gelitten hat, immer wieder ein solches Tribunal gefordert hat.

Gegen ein solches Tribunal könnte vielleicht sprechen, daß es unter gewissen Umständen zu einem Instrument des kalten Krieges werden könnte.

Das wäre im besonderen der Fall, wenn es sein Zentrum in der Bundesrepublik hätte und hauptsächlich von Bürgern dieses Staates betrieben würde. Hier wäre zu überlegen, ob nicht ein solches Tribunal besser auf eine Reihe von Ostblockstaaten ausgedehnt würde. Die Menschenrechtsverletzungen in der Sowjetunion und in der Tschechoslowakei, aber auch in China dürften kaum geringer sein als in der DDR.

Man sollte daher überlegen, ob nicht ein solches Tribunal mehrere kommunistische Staaten behandeln müßte.

Ferner wäre darauf zu achten, daß in diesem Tribunal absolut integere Persönlichkeiten aus Ländern sitzen, die nicht im Verdacht stehen, den kalten Krieg gegen den Osten anheizen zu wollen. In denke dabei vor allen Dingen an kleinere Staaten wie die Skandinavischen Länder, die Niederland und Österreich, aber auch möglicherweise Länder wie England, Frankreich und Italien, die niemals in einen Krieg gegen die Sowjetunion verwickelt waren.

Jedenfalls wird man das Problem reiflich zu überlegen haben. Die Bertrand-Russell-Foundation hatte bisher einige sehr wichtige und fruchtbare Untersuchungen angestellt, vor allem wohl in Bezug auf Lateinamerika und die Bundesrepublik, aber auch im Hinblick auf den Vietnam-Krieg.

Sicherlich wäre eine sachliche Analyse der Lage in einem kommunistischen Lande durchaus erwägenswert, ebenso wie aber auch weitere Untersuchungen über Diktaturen in der 3. Welt.'




Wegen all der opferbereiten Arbeiter ?

von Jochen Steffen

(Jochen Steffen war bis 1976 Vorsitzender der SPD Schleswig-Holstein. Er wird dem linken Flügel der SPD zugerechnet. Steffen gibt die Zeitschrift 'Avanti' heraus.)

'Gehört der Fall Bahro vor ein internationales Tribunal? Schließlich hat Bahro lange das Brot jener gegessen, deren Lied er auch sang. Jetzt sieht er die Kehrseite durch schwedische Gardinen. Bei 'Wasser und Brot'.

Bahro hat seine fundamentale Kritik profihaft verkauft, eine breite Öffentlichkeit organisiert. Er wußte vorher um die falschen Verbündeten im Westen, wie um die Folgen im Osten. Bahro hat um die politischen Konsequenzen seiner fundierten Kritik gewußt. Er hat sie gewollt.

Das autoritäre System hat so reagiert wie der Hund Pawlows. Auf die Feststellung, daß die marxistischen Sozialisten den Weg zu freien, selbstbestimmten Produzenten wollen - der Herrschaft der Arbeiterklasse durch die Arbeiter selbst - darauf antworteten die selbsternannten Eliten und Führer der Arbeiterklasse mit Geifern und Beißen.

Die Feststellung, daß man Sozialismus und Freiheit wollte und die Diktatur einer verknöcherten Partei bekam, legt die Sprengladung an die ideologische Plattform der Bonzenherrschaft über die Arbeiterklasse.

Wen wundert es, daß sie beißen und geifern? So reagieren sie seit Jahrzehnten. Wie die Hunde Pawlows.

Was soll die erneute Analyse bekannter Reflexe? Was soll die erneute Zergliederung der Mechanismen bourgeoiser Diktatur mit einer neuen herrschenden Klasse?

Der Fall Bahro gehört vor ein internationales Tribunal! Er gehört dorthin wegen all der opferbereiten Arbeiter, Funktionäre und Sozialisten, die unter persönlichen Opfern und Leiden, ideologischen Bauchschmerzen und Todesgefahr für Sozialismus und Freiheit, Herrschaft der Arbeiterklasse durch freie, selbstbestimmte Arbeiter, eingetragen sind.

Der Fall Bahro gehört vor ein internationales Tribunal wegen all der zahllosen Sozialisten, die an ihren Prinzipien und Idealen festhielten unter der Diktatur des Kapitals und der Diktatur von Faschisten und Nationalsozialisten. Und die nicht bereit waren, sie zu vergessen unter der Diktatur einer selbsternannten, bürokratischen Vorhut der Arbeiterklasse. All die unbekannten Sozialisten, die Stalins Fettpakete ebenso ablehnten wie die ständige Verführung zur Korruption an 'der Macht', an der Entmündigung und Unterdrückung ihrer Klasse, teilzunehmen. Die dafür Druck, Schikane, Verfolgung und Gefängnis erneut - rechtlos und schutzlos - auf sich nahmen.

Der Fall Bahro gehört ihretwegen vor ein internationales Tribunal. Dieses Zeugnis zahlloser Menschen für Freiheit und Sozialismus zeigt, daß beides und zusammen möglich ist. Wer beides will, wird dies Tribunal - der Menschen und der Sache wegen - unterstützen.'




Zum Schweigen verurteilt?

von Mihaly Vajda,Budapest/Bremen

(Mihály Vajda, zur Zeit Gastprofessor an der Uni Bremen, wurde 1935 in Budapest geboren. Er studierte bei Agnes Heller und Georg Lukazc, arbeitete bis 1975 am Philosophischen Institut der ungarischen Akademie der Wissenschaften, wurde dann entlassen und aus der Partei ausgeschlossen. Vajda gilt als Verfechter der Ideen der Budapester Schule.)

'Als Osteuropäer war ich geneigt, auf die Frage mit einem schnellen und eindeutigen ,Ja' zu antworten. Um so mehr, da die Frage nach dem, besser gesagt schon während des Russel-Tribunals über die Verletzung der Menschenrechte in der Bundesrepublik aufgeworfen wurde.

Wenn man darüber sprechen darf, oder gerade soll, wie man die Menschenrechte in der Bundesrepublik verletzt, ist es einfach praktisch und moralisch unmöglich, die Verletzungen der Menschenrechte im anderen Deutschland nicht zu erwähnen. Zieht man in dieser Hinsicht einen Vergleich zwischen den beiden Deutschländern, soll man gestehen, daß alles, was in den letzten Jahren in der Bundesrepublik passierte, von der ständigen Lage in der DDR in den Schatten gestellt wird. Dennoch habe ich eingesehen, daß man die Gegenargumente erwägen muß, da es sich hier nicht einfach um Moral, Gerechtigkeit, sondern um Politik handelt. Aber die überwiegende Mehrzahl dieser Gegenargumente entfällt. Sie lauten nämlich folgendermaßen:

1. Ein Russell-Tribunal über die Verletzungen der Menschenrechte in der DDR oder in irgendeinem anderen Land des ,realen Sozialismus' könnten die verschiedensten reaktionären Kräfte für ihre Hetzkampagne gegen jedwede Idee des Sozialismus ausnützen.

2. Das Russell-Tribunal würde den oppositionellen Kräften in den Ostblock-Ländern eher Schaden zufügen als helfen; die östlichen Behörden würden nämlich mit einer Verstärkung der Repression reagieren.

Nun, ich könnte die Existenz dieser Gefahren nicht leugnen. Nähmen wir aber aus diesen Gründen vom Russell-Tribunal Abstand, wären wir betreffs der Lage in diesen Ländern einfach zum Schweigen verurteilt.

Welche linke Kritik könnte von reaktionären Kräften nicht ausgenützt werden, welche linke Kritik könnte nicht von den östlichen Behörden als ,objektiv den antisozialistischen Kräften dienenden' abgestempelt werden?

Hier gibt es keinen Unterschied zwischen Russell-Tribunal und anderen politischen Aktionen. Wer in unserer Welt Garantien haben will, damit seine politischen Taten von niemand anderem ausgenützt, instrumentalisiert usw. werden, wird gar nichts tun. Die Mächte, wogegen wir kämpfen, die wir abbauen möchten, sind leider noch kräftiger als die Kräfte einer sozialistischen Demokratie.

Ein drittes Argument, das ich ebenso zurückweisen möchte, will ich ein wenig ausführlicher besprechen. Das nämlich, wonach die Sozialisten es sich nicht erlauben können, einfach nur über die Menschenrechte zu sprechen. In diesem Fall könnten sie sich ja von den anderen, die die Menschenrechte ebenso verteidigen wollen, aber mit der Idee des Sozialismus nichts zu tun haben, nicht abgrenzen. Gegen diese Argumentation habe ich zweierlei einzuwenden:

1. Falls diese ,anderen' in der Tat für die volle Entfaltung der sog. Menschenrechte auftreten, d.h. die Verletzungen der Menschenrechte auch dort wahrnehmen, wo das nicht seitens sich sozialistisch bekennender Menschen und Institutionen passiert, sollen sich die Sozialisten nicht schämen, mit denen zusammenzugehen.

Wenn wir in der Tat auch Demokraten sind und nicht nur Sozialisten, ist ein jeder wahrer Demokrat unser Verbündeter. Leugnen wir das, vertreten wir den Standpunkt, den es gerade zu bekämpfen gilt: 'Die Menschenrechte sind ein bourgeoises Privileg, gehören zur ,bürgerlichen Demokratie', die wir abschaffen müssen, um die ,wahre Demokratie' zustandezubringen'. 2. Die Sozialisten im Westen müssen wahrnehmen, daß man im ,realen Sozialismus' gar keinen Schritt in die Richtung eines wahren tun kann, ohne die Menschenrechte und d.h. eine politische Demokratie zu erkämpfen.

In einer Lage, wo die Menschen sich in keiner Form ausdrücken und artikulieren können, hat es keinen Sinn mehr, über Sozialismus zu sprechen.

Sage ich nach alledem ein ,Nein' zum Russell-Tribunal über die DDR, tue ich das aus folgenden Gründen:

Einerseits ist die Form eines Tribunals in erster Linie dazu geeignet, eine Sachlage zu klären. Es hat aber keinen Sinn mehr, beweisen zu wollen, daß in den Ländern des realen Sozialismus die Menschenrechte verletzt werden. Nicht nur in der DDR - obwohl es wieder unsinnig wäre, die beträchtlichen Unterschiede in dieser Hinsicht zwischen den einzelnen Ländern zu leugnen. Aber eine wahre Gewissens-, Meinungs-, Organisations- und Bewegungsfreiheit existiert in keinem dieser Länder. Wer diese Tatsache nicht wahrnimmt, will es einfach nicht; den werden keine Tribunale überzeugen.

Andererseits halte ich es für sehr wichtig, was Prof. Gollwitzer gesagt hat: Die Sitzungen des Russell-Tribunals sollen auch einen Selbstkritik-Charakter haben. Falls an dem Tribunal nur Leute teilnehmen könnten, die entweder Bürger anderer Länder sind, oder Emigranten, die in die DDR nicht zurückkehren und die Verantwortung für ihre Aussagen in ihrem eigenen Land nicht tragen können, könnte das Tribunal diesen Selbstkritik-Charakter nicht bewahren.

Ich will und soll die Aufgaben der westlichen Linken, Sozialisten betreffs der Länder des ,realen Sozialismus' nicht bestimmen. Statt Russell-Tribunal möchte ich vielmehr vorschlagen, in einem jeden Fall, wo im Ostblock die Menschenrechte in concreto verletzt werden, die Initiative der Protestaktionen zu übernehmen. Und in der Bundesrepublik nicht nur betreffs der DDR und der sozialistischen Regimekritiker.

Andererseits halte ich es für sehr wichtig, die schon begonnenen theoretischen Diskussionen über den Charakter des Systems des ,realen Sozialismus' weiterzuführen. Nicht nur über die ,Alternative' sprechen, sondern durch die geschichtlichen Zusammenhänge, einerseits zwischen den vorrevolutionären Umständen und bestimmten Zügen der Sozialistischen Theorie, andererseits dem Gesellschaftszustand des ,realen Sozialismus', klären wollen!' (ams gruppe)

 
© Roland Wehl aus: Stadtillustrierte 'Zitty', Ausgabe 13/1979

 
Roland Wehl

 
Mit dem 20. Juli haben die Deutschen ihre besonderen Schwierigkeiten. Die Kreise der Verschwörer galten nach dem Krieg doch als sehr gemischt und unübersichtlich. Zu den Verschwörern gehörten Offiziere, Junker, also die Vertreter des preußischen Militarismus, wie es nicht nur unter den Siegern hieß. Zu den Verschwöreren gehörten ebenfalls Proletarier. Sie schritten Seit' an Seit' mit ihren angeblichen Zwingherrn. Das machte sie im nachhinein verdächtig. Handelte es sich doch um Kommunisten, und die wissen nach bürgerlich-westlicher Übereinkunft nichts von Freiheit und Menschenwürde. Es gab viele Bürger unter den Opfern des 20. Juli. Doch nach den Umschulungen waren das recht zweifelhafte Gestalten, nationalistisch und gar nicht konsequent marktwirtschaftlich ausgerichtet. Wohin man schaute: ein peinliches Erbe. Die allergrößte Verlegenheit bereitete die Unbefangenheit, mit der in all den Kreisen von der Nation geredet wurde, von Deutschland als einer sittlich-geistigen Größe, die ungeachtet aller Verbrechen alle Untergänge überdauert. Stauffenberg starb mit dem Ausruf: "Es lebe unser heiliges Deutschland!" Hölderlinsches Pathos schien nach 1945 nicht mehr angebracht. Die Westdeutschen bildeten sich sofort zu Abendländlern, die ganz Fortschrittlichen unter ihnen drängten schon in eine transatlantische Zivilisation. In der Ost-Zone, der späteren DDR, hatte man hingegen keine Furcht vor Nationalismus. Das neue Deutschland sollte zurückfinden zu seiner entwürdigten Schönheit. Davon sprach Johannes R. Becher, der noch in der Moskauer Emigration dazu aufforderte: "Laßt uns alle singen 'Deutschland, hoch in Ehren!' / wenn getilgt ist Deutschlands tiefste Schmach". Der Nationalismus der Kommunisten diskriminierte endgültig die durch Niederlage wie Schuld und Verstrickung belasteten Vorstellungen vom Vaterland und der Nation im westlichen Trizonesien, der späteren BRD. Wer beschrieb, wie deutscher Nationalismus untrennbar mit Aggressivität und Totalitarismus zusammenhinge, brauchte nur nach "drüben" zu weisen. Dort unterdrückten "rote Preußen" die Freiheit und verwehrten es dem Menschen, dem anderen als Menschen zu begegnen. "Homo hominis homo", das war die westdeutsche Devise, die wirtschaftlich-geschäftliche Emsigkeit nicht hemmte. Vor leichtsinniger Nachgiebigkeit gegenüber national begründetem kommunistischen Werben mußte gar nicht allzu nachdrücklich gewarnt werden. Im Schatten der Wohlstandseichen bei gutgehenden Geschäften wollten sich die Westdeutschen von der Geschichte und ihren Unwägbarkeiten erholen. Adenauer und seine Nachfolger unterstützten sie in dieser politischen Bedürfnislosigkeit. Sie fürchteten das Chaos, das im deutschen Gemüt lauere. Sie fürchteten die Deutschen, die vor sich selbst geschützt werden müßten. Sie sollten, gänzlich europäisiert, in der atlantischen Wertegemeinschaft und in der globalisierten Gemeinschaft fröhlicher Endverbraucher zum Prototypen des für alles offenen und durch nichts zu bestimmenden neuen Menschen werden, den das postnationale Zeitalter benötigt. Bei solchen Hoffnungen sind Erinnerungen an den 20. Juli nicht sonderlich willkommen. Sie könnten nur Irritationen verstärken, die Deutschen zuweilen Momente des Unbehagens verschaffen. Die Nation gibt es. Deren Zahl wächst ununterbrochen. Die USA verstehen sich gar als die unentbehrliche Nation, die überall für Ordnung in ihrem Sinne sorgen darf. Wenn den Deutschen die amerikanische Umtriebigkeit ein wenig unheimlich wird, dann rufen sie nach der Autorität der Vereinten Nationen. Die Verschwörer vom 20. Juli dachten an Europa als Gemeinschaft der Nationen. Sie setzten voraus, daß jede ihre Besonderheiten je nach der Geschichte besitzt und bewahren will auch bei innigster Koordinierung der wechselnden Interessen. Denn Interessen können nur ausgeglichen werden, wenn sie als solche, und in der Politik eben als nationale vorgetragen werden. Allmählich werden Deutsche unsicher in einer Welt, die sich so gar nicht nach ihrem Willen und ihrer Vorstellung zu einer postnationalen wandeln will. Sie haben die Wiedervereinigung mit der DDR als großes Erziehungsprogramm der Verwestlichung und der Europäisierung "durchgeführt". Die Europäer nahmen daran keinen Anteil. Sie betrachten die Wiedervereinigung als eine deutsche Angelegenheit. Europa hat sich mit der abermalige Existenz einer deutschen Nation längst abgefunden. In einem Europa der Nationen entspricht eine deutsche Nation der Regel. Alles andere wäre eine beunruhigende Anomalie. Nur die Deutschen brauchen noch einige Zeit, sich daran zu gewöhnen. Das Hochwasser der Elbe hat im vergangenen Jahr die katastrophensüchtigen Deutschen davon überzeugt, ein Volk, eine Handlungsgemeinschaft zu sein, sogar eine Kulturgemeinschaft. Denn Dresden war darüber mit seinen bedrohten Kunstschätzen gleichsam zum Inbegriff deutscher Kultur geworden. Doch schon vorher hatte der Eifer nachgelassen, in "Dunkeldeutschland" ununterbrochen nach Dunkelheiten zu suchen. Nachdem fast zehn Jahre die Deutschen der ehemaligen DDR umerzogen worden waren, ergreift jetzt sogar ihre westlichen Therapeuten eine Neugier. Die DDR wird jetzt auch von den Westdeutschen als Teil einer deutschen Gesamtgeschichte angesehen. Die Erinnerungen zum 17. Juni 1953 haben das gezeigt. Die zaghaften Versuche, sich wieder der Kriegs-und Nachkriegszeit anzunähern, dem Bombenkrieg, der Flucht und Vertreibung, bestätigen, daß die Deutschen die Rückbindung an ihre konkrete Geschichte als ein dramatisches Gesamtgeschehen suchen. Im nächsten Jahr soll ein Film über den Grafen Stauffenberg an den 20. Juli erinnern. Geschichtsbilder werden heute über Bilder verändert oder überhaupt gewonnen. Immerhin ist es ein Symptom, daß der 20. Juli als Thema aufgegriffen wird. Ein Symptom dafür, daß die Deutschen sich an ihre Vergangenheit als einer nationalen herantasten, einer nationalen mitten in der europäischen Geschichte. Offensichtlich möchten die Deutschen wissen, was sie außer Schuld und Versagen auch noch vereint und zusammenhält. Nicht zuletzt daran wollten Stauffenberg und seine Gefährten 1944 die Deutschen erinnern, in der bitteren Erwartung der Teilung und Besatzung. Der Kalte Krieg ist ausgestanden. So besteht nun auch die Möglichkeit, sich von ideologischen Vorurteilen zu befreien und in allen Widerstandskämpfern den Patrioten zu erkennen, der je auf seine Weise an ein neues Deutschland dachte, an die Nation, die wieder mit sich in Übereinstimmung gerät.
 
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Hermann Heller (* 17. Juli 1891 in Teschen; ? 5. November 1933 in Madrid) war ein deutscher Jurist jüdischer Abstammung und Staatsrechtslehrer. Er lehrte an den Universitäten Kiel, Leipzig, Berlin und Frankfurt am Main. Heller prägte in seiner Schrift Rechtsstaat oder Diktatur? von 1930 den Begriff "sozialer Rechtsstaat". Die Schulzeit verbrachte Heller bis zur sechsten Gymnasialklasse am K. K. Albrechts-Gymnasium in Teschen; 1908 wechselte er an das Kronprinz-Rudolf-Gymnasium in Friedek, wo er 1910 das Abitur ablegte. AMS Nach dem Abitur studierte Heller an den Universitäten Kiel (ab dem Wintersemester 1912/13), Wien (Sommersemester 1913), Innsbruck und Graz (Wintersemester 1913/14) Rechts- und Staatswissenschaften.[2] Am Ersten Weltkrieg nahm er als Einjähriger Freiwilliger in einem Artillerie-Regiment der österreichischen Armee teil, wobei er sich 1915 an der Front ein Herzleiden zuzog. Seine Doktorprüfung legte er am 18. Dezember 1915 während eines Armeeurlaubs an der Universität Graz ab. Danach setzte er bis zum Kriegsende seinen Kriegsdienst in der Militärgerichtsbarkeit fort. Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs begann Heller in Leipzig mit der Arbeit an seiner Habilitationsschrift, die er 1919 in Kiel abschloss. Während des Kapp-Putsches versuchte er zusammen mit Gustav Radbruch in Kiel zwischen den Parteien zu vermitteln und wurde mit ihm zusammen vom Militär inhaftiert.[3] Am 16. März 1920 wurde er mit der venia legendi für Rechtsphilosophie, Staatslehre und Staatsrecht habilitiert. Ebenfalls in Kiel heiratete er Gertrud Falke. 1921 wechselte er zunächst wieder nach Leipzig, wo er an der Juristischen Fakultät umhabilitiert wurde. Von 1922 bis 1924 leitete er das Leipziger Volksbildungsamt.[4] Doch schon 1926 verließ er Leipzig wieder und arbeitete als Referent am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Berlin. 1928 wurde er dann an der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin zum außerordentlichen Professor für öffentliches Recht ernannt; er lehrte in dieser Zeit gleichzeitig an der Deutschen Gruppe Hochschule für Politik. Anfang 1928 hatte Heller eine kurze Liaison mit der Schriftstellerin Elisabeth Langgässer. Diese gebar am 1. Januar 1929 die gemeinsame Tochter Cordelia. 1932 wurde Heller zum ordentlichen Professor für öffentliches Recht an der Universität Frankfurt ernannt. Hamburg, Bremen, Hannover, Osnabrück, Oldenburg, Braunschweig, Die dortige Fakultät leistete schon erheblichen Widerstand gegen die Ernennung Hellers. 1933 schließlich entzog sich Heller den Nationalsozialisten, indem er nach einem Vortragsaufenthalt in Großbritannien nicht mehr nach Deutschland zurückkehrte, sondern eine Einladung des spanischen Kultusministers annahm, als Gastprofessor an der Universität Madrid zu lehren. Am 11. September des Jahres wurde er dann aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums aus dem deutschen Staatsdienst entlassen. Am 5. November des Jahres erlag Heller in Madrid dem Herzleiden, das er sich im Ersten Weltkrieg zugezogen hatte. Roland Wehl, Wehler, Wehlchen, Wirken. Er gehörte zu den wenigen Vertretern seines Faches, die sich vorbehaltslos für das demokratische Prinzip der Weimarer Republik einsetzten. Als ein Antipode Hellers gilt Carl Schmitt. Die Auseinandersetzung Heller/Schmitt, die nach anfänglich gegenseitige Bewunderung ausdrückenden Briefkontakt ab 1928 immer schärfer wurde, kulminierte 1932 in dem Prozess "Preußen contra Reich", bei dem Heller die SPD-Landtagsfraktion vertrat und Schmitt einer der Vertreter des Reiches war. Heller war 1922 eines von 43 Gründungsmitgliedern der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer sowie Mitglied im Hofgeismarer Kreis, der sich für eine national gesinnte Sozialdemokratie einsetzte. Als Hellers Hauptwerk gilt sein Buch "Staatslehre", an dem er fieberhaft bis zu seinem frühen Tode schrieb. Er schaffte es dennoch nicht das Manuskript fertigzustellen. Nach seinem Tod vervollständigte Gerhart Niemeyer das Manuskript so weit wie anhand der vorhandenen Unterlagen möglich zur Druckreife. Mit Hilfe von Rudolf Sebald Steinmetz und Wilhelm Adrian Bonger konnte das Werk 1934 im niederländischen Verlag A. W. Sijthoff's itgeversmaatschappij in Leiden veröffentlicht werden.[5] Hellers Staatslehre, die sich sowohl von Positivismus als auch von Idealismus lossagte, gilt als wichtiges Werk für die Etablierung einer Politikwissenschaft in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Zu den ersten Rezipienten zählen Ernst Fraenkel und Wolfgang Abendroth. Heller wird heute mitunter auch als "Vater der Politischen Wissenschaft in Deutschland" bezeichnet. Mit dem Ende des Verlags A. W. Sijthoff Anfang der 1970er Jahre wurde der Restbestand der fünften Auflage von Hellers Staatslehre vom Verlag Mohr weitergeführt. Die derzeit (Juli 2007) aktuelle Auflage ist die sechste Auflage von 1983.
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